Wegen eines tech­ni­schen Pro­blems wird der Pod­cast mit einer Hör­fas­sung die­ses Bei­trags in Kür­ze nach­ge­reicht. Ich bit­te um Ver­ständ­nis.

 

Text­fas­sung:

Vor etwa drei Jah­ren, im April 2019, wur­de der Text des Gedenk-»Stolpersteins« für den Bie­le­fel­der Arbei­ter Fritz Bock­horst geän­dert und der Stein aus­ge­wech­selt. Bock­horst habe sich am 30. Juni 1944 in sei­ner Zel­le im Poli­zei­ge­fäng­nis an der Tur­ner­stra­ße erhängt, hat­ten die Gesta­po-Beam­ten Karl Kauf­mann und Otto Reth­mei­er sei­ner Wit­we mit­ge­teilt . Der Grund für Bock­horsts angeb­li­chen Frei­tod sei ver­mut­lich des­sen Angst vor einer Ver­ur­tei­lung  gewe­sen, hat­ten sie als Begrün­dung genannt. (Mei­nen Pod­cast „Tod in der Gesta­po-Haft“ mit der aus­führ­li­chen Geschich­te von Fritz Bock­horst fin­dest Du hier ->)

Sei­ne Wit­we hat die Gesta­po-Legen­de zum Tod ihres Man­nes nie akzep­tiert. Sie wuss­te, er war gefol­tert und miss­han­delt wor­den. Des­halb such­te sie von Anfang an nach Hin­wei­sen auf sei­nen gewalt­sa­men Tod. Ihren Ver­dacht und die Indi­zi­en gab sie in den Jah­ren nach dem Krieg gegen­über den bun­des­deut­schen Straf­ver­fol­gern zu Pro­to­koll. Jah­re spä­ter konn­te sein Tod nicht mehr mit letz­ter Sicher­heit unter­sucht wer­den. Ange­sichts sol­cher Unge­wiss­heit blieb die Gesta­po-Behaup­tung von Bock­horsts Selbst­mord in amt­li­chen Doku­men­ten und gelang­te mit der For­mu­lie­rung „Flucht in den Tod“ sogar auf sei­nen Gedenk-Stol­per­stein. Auf­grund mei­ner Nach­for­schun­gen wur­de die­ser 2019 mit dem Hin­weis ver­se­hen, die Umstän­de sei­nes Todes wur­den „nie geklärt“.

Der Stol­per­stein, der 2013 für Karl Twes­mann in der Oel­müh­len­stra­ße 15 ver­legt wur­de (oben), wies mit der For­mu­lie­rung „Flucht in den Tod“ noch auf sei­nen angeb­li­chen Frei­tod in der Gesta­po­haft hin. Jetzt wur­de er durch einen Stein ersetzt wer­den, der klar­stellt, die Todes­ur­sa­che Twes­manns wur­de „nie geklärt“. Foto: Die­ter Begemann

Schon damals hat­te ich auch auf den Fall des Werk­zeug­schlos­sers Karl Twes­mann hin­ge­wie­sen. Er starb eben­so unter unge­klär­ten Umstän­den in der Bie­le­fel­der Gesta­po-Haft – nur fünf Tage vor Fritz Bock­horst. Auch sei­ne Ver­neh­mer waren Karl Kauf­mann und Otto Reth­mei­er. Auch sein Stol­per­stein, der im Jahr 2013 ver­legt wur­de, trägt die Auf­schrift: „Flucht in den Tod“.

Über den Men­schen Karl Twes­mann ist nur wenig bekannt. Zuletzt leb­te der 63-jäh­ri­ge mit Ehe­frau und Sohn in der Oel­müh­len­stra­ße 15.  Bis zum Ver­bot der Par­tei im Jah­re 1933 hat­te er der SPD angehört. 

Die weni­gen bekann­ten Quel­len zeich­nen von ihm das Bild eines ruhi­gen, hand­werk­lich geschick­ten Man­nes. In den 1980er Jah­ren tauch­te ein Foto auf, das Twes­mann im Kreis von Kolleg(inn)en zei­gen soll­te. Zu sehen sind dar­auf 14 Beschäf­tig­te der Abtei­lung »Vor­rich­tungs- und Leh­ren­bau« im Werk I der Maschi­nen­fa­brik Dür­kopp. Aller­dings gab es lan­ge Zeit wider­sprüch­li­che Anga­ben dar­über, wel­che der dort abge­bil­de­ten Per­so­nen denn Twes­mann war.

Karl Twes­mann wur­de am 8. Mai 1944 an sei­nem Arbeits­platz ver­haf­tet. Ihm wur­den, eben­so wie Fritz Bock­horst, soge­nann­te Rund­funk­ver­bre­chen vor­ge­wor­fen, also das Abhö­ren von »Feind­sen­dern«. Bei einer Haus­durch­su­chung wur­de das Rund­funk­ge­rät der Twes­manns beschlagnahmt.

Hin­weis­zet­tel auf das Abhör­ver­bot für aus­län­di­sche Rund­funk­sen­der, der beim Kauf jedes »Volks­emp­fän­gers« bei­gelegt war. Foto: Erfurth, CC BY-SA 3.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0>, via Wiki­me­dia Commons

Alle Gesta­po-Unter­la­gen über Twes­manns »Ver­neh­mun­gen« sind offen­bar ver­nich­tet. Im Bunds­ar­chiv Koblenz stieß ich auf die Aus­sa­ge eines Mit­häft­lings, der angab, selbst von dem Gesta­po-Beam­ten Kauf­mann geprü­gelt, bedroht und zu teil­wei­se fal­schen Aus­sa­gen erpresst wor­den zu sein. Er berich­te­te von einer Begeg­nung mit Twes­mann wäh­rend der Haft. Weni­ge Tage vor sei­nem Tod habe ihm der 63-jäh­ri­ge dabei von schwe­ren Miss­hand­lun­gen und Aus­sa­ge­er­pres­sun­gen durch den 25 Jah­re jün­ge­ren Gesta­po-Beam­ten berich­tet. Twes­mann habe dabei gesagt: „Ich hal­te es nicht mehr aus.” Eine sol­che Aus­sa­ge gibt zwar einen deut­li­chen Hin­weis auf sei­ne Lei­dens­zeit in der Haft, sie ist jedoch kein Beweis für sei­nen Freitod.

Sie­ben Wochen nach der Ver­haf­tung Ihres Man­nes, wur­de Frau Twes­mann mit­ge­teilt, ihr Mann sei am 25.06.1944 tot in sei­ner Zel­le auf­ge­fun­den wor­den.  Zwei Tage spä­ter wur­de der „Ster­be­fall“ auf Anzei­ge der Kri­po-Außen­diens­stel­le Bie­le­feld mit der For­mu­lie­rung „Tod durch Erhän­gen“ in das amt­li­che Ster­be­re­gis­ter eingetragen.

Karl Twes­mann, Foto: Privat

Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass die­ser Ein­trag weder ärzt­lich noch kri­mi­na­lis­tisch auf sei­nen Wahr­heits­ge­halt über­prüft wur­de. Es gibt, anders als im Fall Fritz Bock­horst, kei­ne Hin­wei­se dar­auf, wann genau Twes­manns Frau vom Tod ihres Man­nes erfuhr und ob sie die Lei­che ihres Man­nes vor der Bei­set­zung noch ein­mal sehen konn­te. Auch über die Lebens­um­stän­de von Twes­manns Wit­we im letz­ten Kriegs­jahr und in den Nach­kriegs­jah­ren ist kaum etwas bekannt. Ob sie, ähn­lich der Wit­we Bock­horst, auf eine Mög­lich­keit hoff­te, einen Ver­ant­wort­li­chen für den Tod ihres Man­nes zu fin­den und die­sen zur Rechen­schaft zie­hen zu kön­nen, ist eben­falls ungewiss. 

Sicher ist allein, es sind kei­ner­lei Bewei­se dafür über­lie­fert, dass Karl Twes­mann den Frei­tod für sich wähl­te. Eben­so wie im Fall des Fritz Bock­horst war auch gegen ihn noch nicht ein­mal Ankla­ge erho­ben wor­den. Es ist des­halb nur kon­se­quent, dass die Stol­per­stein-Initia­ti­ve Bie­le­feld sich ent­schlos­sen hat, auch die Inschrift des Gedenk­steins für Twes­mann neu zu for­mu­lie­ren, um deut­lich zu machen, dass die Umstän­de sei­nes Todes „nie geklärt“ wur­den. Der geän­der­te Stein soll im Herbst die­ses Jah­res in der Oel­müh­len­stra­ße ver­legt werden.

Der Ver­such, dem Geden­ken an Karl Twes­mann knapp 80 Jah­re danach end­lich auch ein Gesicht zu geben und dafür ein Foto von ihm zu fin­den, blieb lan­ge Zeit ver­geb­lich. Mit freund­li­cher Hil­fe von Dr. Jochen Rath, dem Lei­ter des Bie­le­fel­der Stadt­ar­chivs, gelang es jetzt, den Enkel Karl Twes­manns aus­fin­dig zu machen. Die­ser stell­te ein Foto sei­nes Groß­va­ters, den er selbst nie ken­nen­ler­nen konn­te, zur Ver­fü­gung. — Herz­li­chen Dank dafür!

Nach­fol­gen­des Foto:

Karl Twes­mann im Kreis von Kolleg(inn)en der Abtei­lung »Vor­rich­tungs- und Leh­ren­bau« im Werk I der Maschi­nen­fa­brik Dür­kopp. Das Foto wur­de ver­schie­dent­lich ver­öf­fent­licht, jedoch mit unter­schied­li­chen Anga­ben, wel­che der abge­bil­de­ten Per­so­nen Karl Twes­mann war. Mit Hil­fe des oben abge­bil­de­ten Foto aus dem Besitz sei­nes Enkels ist es mög­lich, Twes­mann ein­deu­tig zu iden­ti­fi­zie­ren. Foto: Samm­lung Jochen Sän­ger; Bear­bei­tung und Mon­ta­ge: Die­ter Begemann.

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